Finger: Einzelhändler auf Stephanstraße, Friedrichstraße und Wallstraße dürfen nicht wie Händler 2. Klasse behandelt werden!
Am Mittwoch soll im Rat über einen Beschlussentwurf zu einem freien WLAN in Mönchengladbach entschieden werden. Diesen Vorschlag hat die WFMG nach zweijähriger Prüfung vorgelegt. Vorausgegangen war dem ein Prüfauftrag des Rates, den auch die FDP unterstützt hatte. Ziel war, „flächendeckend WLAN als Bürgernetz kostenfrei anzubieten.“
„Von den Zielen dieses Prüfauftrags ist nicht mehr viel übriggeblieben“, sagt Nicole Finger Fraktionsvorsitzende der FDP Ratsfraktion Mönchenglabdach, „Das vorgeschlagene Konzept begrenzt den kostenfreien Zugriff auf zwei Stunden und beschränkt die Reichweite auf eng abgegrenzte Gebiete in der Mönchengladbacher und Rheydter Innenstadt.“
Besonders problematisch sieht die FDP-Fraktion die Gebietsdefinition in Mönchengladbach. Hier sind Access-Points und damit eine verbindliche WLAN-Leistung ausschließlich entlang der Hindenburg- und Waldhausenerstraße vorgesehen.
„Es kann nicht sein, dass die Händler auf den Nebenstraßen der Hindenburgstraße hier ausgegrenzt werden. An Bismarckstraße, Stephanstraße, Friedrichstraße, Albertusstraße und Wallstraße sind vielfach inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte angesiedelt, die im Sinne einer attraktiven Innenstadtentwicklung unbedingt gefördert werden müssen. Das vorgeschlagene WLAN-Konzept jedoch behandelt sie wie Händler 2. Klasse“, so Finger.
Die FDP hat deshalb im Hauptausschuss beantragt, auch für die genannten Nebenstraßen eine verbindliche Aussage zur Nutzbarkeit des WLANs zu treffen. Der Hauptausschuss hat die Beschlussfassung auf den Rat vertagt.
„Es ist zu hoffen, dass hier noch ein Umdenken bei CDU und SPD stattfindet“, so Finger, “Im Hauptausschuss sah es leider so aus, als setze die Groko einfach darauf, dass genug WLAN von der Hindenburgstraße in die Nebenstraßen „abstrahlt“. Wir können das aber nicht dem Zufall überlassen. Die Händler in den Nebenstraßen verdienen eine verbindliche Zusage!“