Im heutigen Beschwerdeausschuss wird darüber entschieden, ob die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach dahingehend zu ergänzen sind, dass Petenten im Sinne des § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Sitzung, in der ihre Eingabe behandelt wird, ein Rederecht eingeräumt wird. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Nicole Finger:
„Ein Rederecht bei Bürgereingaben schafft Transparenz und macht deutlich, dass Politik die Anregungen der Stadtgesellschaft ernst nimmt. Die Freien Demokraten werden daher dem Antragssteller zustimmen und sich für die Änderung der Geschäftsordnung einsetzen.“
Bisher ist es jedem Bürger möglich einen Antrag mit Begründung zu stellen. Dieser wird dann in der Sitzung des Beschwerdeausschusses behandelt. Die Verwaltung legt dem Ausschuss hierzu jeweils eine Empfehlung vor und nimmt zu der Anregung Stellung. Der Petent erhält diese lediglich zur Kenntnis.
„Es ist nur folgerichtig, dass Bürgern dann auch noch mal die Möglichkeit gegeben wird auch auf die Stellungnahme der Verwaltung einzugehen und Ihr Anliegen den Ausschussmitgliedern darzulegen. Mit der Einräumung eines Rederechtes haben bereits andere Kommunen gute Erfahrungen gemacht. Warum dann nicht auch bei uns in Mönchengladbach? Die Entscheidungsbefugnis wird weiterhin dem Ausschuss obliegen, mit einem Rederecht wird aber die Diskussionskultur unserer Stadt gestärkt. Dies begrüßen wir sehr, “ so Finger.
Nachkommen will die FDP aber auch der Forderung der Verwaltung, den Umfang des geforderten Rederechtes zu präzisieren. Hier schlagen die Liberalen vor, den Bürgerinnen und Bürgern eine einmalige Wortmeldung in der üblichen Redezeitbegrenzung des Rates einzuräumen. Einen entsprechenden Änderungsantrag legt die FDP vor.