Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
ich kann mich vielem, was der Kollege Safi vorgetragen hat, anschließen. Auch ich bin nach wie so vor überzeugt von unserem Beschluss, wie zum Zeitpunkt, als wir ihn im vergangenen Jahr gefasst haben. Oder sogar noch mehr: Denn die ausführlichen Begründungen der Genehmigungen der Bezirksregierung zu den Beschlüssen objektivieren ganz klar, dass hier nicht entgegen dem Elternwillen gehandelt wird, sondern dass der Beschluss nur die logischen Konsequenzen aus dem Anmeldeverhalten der Eltern in den vergangenen Jahren abbildet.
Die Schlussfolgerung, dass ein Bürgerentscheid die konsequenteste Folge eines erfolgreichen Bürgerbegehrens wäre, liegt deshalb nahe.
Mich machen dennoch zwei Dinge nachdenklich in Bezug auf einen Bürgerentscheid:
Zum einen rückt die Entscheidung damit noch weiter weg von den Betroffenen.
Lag unserem Beschluss noch der Wille der unmittelbar Betroffenen – also der anmeldenden Eltern zugrunde – hat das Bürgerbegehren den Kreis nun schon deutlich weitergezogen. Viele Menschen haben hier ihren Willen bekundet – eine Entscheidung über eine tatsächliche Anmeldung an einer der betroffenen Schulen werden die wenigsten in den nächsten Jahren treffen. Aber immerhin wird es in irgendeiner Form einen Bezug zu einer der beiden Schulen gegeben haben.
Das wird bei der überwiegenden Mehrheit derer, die an einem Bürgerentscheid teilnehmen würden, noch nicht einmal mehr der Fall sein. Hier entscheiden über ja oder nein dann vermutlich nur noch recht abstrakte Gründe – ob damit eine tatsächliche Nachfrage nach den Schulen verbunden sein wird, kann ein Bürgerentscheid nicht feststellen.
Und der zweite – noch entscheidendere Gedanke ist: Wir – die FDP-Fraktion – verstehen ein Bürgerbegehren mit mehr als 17.000 Unterschriften als eine eindringliche Bitte um eine Zweite Chance für die beiden Hauptschulen.
Die bekommen die beiden Schulen im Anmeldeverfahren in wenigen Tagen durch das erfolgreiche Bürgerbegehren zwar sogar ohne weiteres Zutun des Rates. Aber sollte hier nicht die notwendige Zahl Schülerinnen und Schüler zusammenkommen, könnten keine neuen Eingangsklassen gebildet werden und ein anschließender Bürgerentscheid würde ins Leere laufen.
Und ist das eine faire Chance, wenn für die Eltern bei der Anmeldeentscheidung die Unsicherheit bleibt, dass selbst bei ausreichender Zahl an Anmeldungen am Ende ein Bürgerentscheid immer noch die Schließung der Schulen hervorbringen kann? Wer in diesem Saal würde denn sein Kind an einer Schule anmelden, deren Schließung im Raum steht?
Ich glaube niemand. Ich jedenfalls nicht.
Wenn wir den Schulen tatsächlich eine faire zweite Chance im Sinne der der vielen Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterstützen, geben wollen, müssen wir sie wie alle anderen Schulen unbefrachtet in dieses Anmeldeverfahren gehen lassen.
Und das bedeutet, dass wir als Rat dem Bürgerbegehren heute entsprechen sollten – denn eine andere Option als Entsprechen und Bürgerentscheid bietet uns die Gemeindeordnung an diesem Punkt des Verfahrens leider nicht.
Eine Entscheidung über den Fortbestand der beiden Schulen ist damit aber immer noch nicht getroffen – selbst wenn es gleich eine Mehrheit für das Entsprechen des Begehrens geben sollte. Am Ende wird entscheidend sein, ob die beiden Schulen ihre zweite Chance nutzen können und es eine Trendumkehr der Anmeldezahlen gibt. Und so entscheidet am Ende der Elternwille – so oder so…