FDP, Grüne und Linke wollen Prüfung persönlicher Haftung im Fall SVEN

Jetzt braucht es eine externe und unabhängige Überprüfung, inwieweit Haftungsansprüche und gegen wen geltend gemacht werden können.
Mit einem gemeinsamen Antrag fordern wir genau dieses!

FDP, Grüne und Linke fordern ein unabhängiges Rechtsgutachten, dass klärt ob der gerade erneut bestellte Vorstandsvorsitzende, der ebenfalls gerade wiedergewählte Aufsichtsratsvorsitzende und /oder die weiteren Aufsichtsräte der NEW AG persönlich für die mindestens 1,7 Millionen Verlust aus der widerrechtlichen Beteiligung share2drive haften müssen.

„Dieser Millionenverlust wäre nicht zustande gekommen, hätte die NEW den vorgeschriebenen Rechtsweg zur Umsetzung der Beteiligung eingehalten“, begründet Nicole Finger, FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt, die Forderung der drei Fraktionen. „Weder Vorstand noch Aufsichtsrat übernehmen dafür bislang die Verantwortung, insofern sind Ansprüche gegen beide zu prüfen.“

Sollten Haftungsansprüche bestehen, ist aus Sicht von FDP, Grünen und Linken dann auch zu prüfen, inwiefern hier beispielsweise eine D & O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat greifen kann.

#sven #svengate #ratmg //RG

27. Februar 2020