Zusammenlegung von GEM und mags ergebnisoffen prüfen

Finger: Vor- und Nachteile detailliert darstellen

Eine Initiative der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen schlägt die Zusammenlegung der Gesellschaften GEM und mags vor, um Ressourcen weiter zu bündeln und Kosten zu reduzieren. Dazu erklärt die FDP-Fraktionsvorsitzende Nicole Finger:

„Der Antrag der Grünen ist ein Versuch, der Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit GEM und mags zu begegnen. Diese liegt aber nicht zwingend begründet in der Gesellschaftsstruktur, sondern einfach im unfairen und unpraktikablen Müllsystem, das mags und GEM jetzt getrieben von CDU und SPD durchdrücken wollen. Zielführender als eine Auflösung der GEM wäre, wenn die Groko nicht weiter auf stur stellen, sondern auf die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger eingehen würde.“

Dass es jedoch auch weiterhin eines separaten Aufsichtsrats der GEM bedarf, bezweifeln auch die Liberalen. In den politischen Diskussionen bei Gründung der mags sei am Rande immer wieder angedacht gewesen, diesen mit Ablauf der Wahlperiode aufzulösen. „Hier sollten wir jetzt tatsächlich alles in die Wege leiten“, meint Finger.

Eine Zusammenlegung der Unternehmen ist nach Meinung der Liberalen aber auf Grund von strukturellen, steuerlichen und finanziellen Fragen sorgfältig zu überlegen und darf in keinem Fall im Eilverfahren passieren. Vor einer Entscheidung müssten detailliert alle Fragen wie z.B. die Auswirkungen auf die Gebühren und auf den städtischen Haushalt und die finanziellen Konsequenzen in der Zusatzversorgungskasse untersucht werden.

Daher wird die FDP-Fraktion in der kommenden Ratssitzung einen Antrag stellen, in dem die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit mags und GEM ergebnisoffen zu untersuchen, welche Vor- und Nachteile mit der bestehenden Konstruktion verbunden sind und welche Vor- und Nachteile bei einer Auflösung der GEM entstehen würden.

„Darüber hinaus soll die Verwaltung auch darstellen, welche Nachteile der bestehenden Konstruktion auch bei Fortbestand der GEM künftig vermieden werden können. Das gilt insbesondere für die von der GEM an mags zu berechnende Mehrwertsteuer auf die Unternehmervergütung“, so Finger abschließend.

8. Oktober 2018