FDP: Der Lärmaktionsplan geht viel zu weit

Mehr als 250 Seiten stark ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes in seiner 2. Stufe (LAP 2) nebst seiner Anlagen. Herbert Hölters, Sprecher der FDP im Bau- und Planungsausschuss, hat ihn gelesen und reklamiert für die FDP-Ratsfraktion Änderungsbedarf vor allem zu zwei großen Themenbereichen.

So gibt es im neuen LAP-Entwurf ein Kapitel „Vorbehaltsnetz“, dem man die Absicht der Verwaltung entnehmen kann, das „Vorbehaltsnetz“ genannte Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt zu reduzieren. Sie meint, die „ Definition eines Vorbehaltsnetzes“ sei „eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung.“

Das geht Hölters zu weit: „Es kann nicht sein, dass die Verwaltung im LAP 2 so nebenbei das Hauptverkehrsstraßennetz festlegt. Das ist Aufgabe eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP).“

Auf der Basis des „Vorbehaltsnetzes“ will die Verwaltung dann ein „Stadtgeschwindigkeitskonzept“ erstellen, „da die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Lärmemissionen erheblich beeinflusst.“

Überraschenderweise nimmt die Verwaltung aber im weiteren Text die Ergebnisse des Konzepts mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 schon vorweg. Im LAP 2 ist für fast alle untersuchten Belastungsachsen Tempo 30 oder die „Einzelfallprüfung Reduzierung … auf 30 km/h“ vorgesehen.

Für Herbert Hölters ist das Ergebnis dieser Prüfungen vorhersehbar: „Wenn die Verwaltung diese selbst vornimmt, werden wir selbst auf Straßen mit Flüsterasphalt Tempo 30 bekommen.“ Ein flächendeckendes Tempo-30 in Mönchengladbach lehnen Hölters und die FDP aber ab. Auch die NEW mobil & aktiv hat sich bei der bisherigen Beteiligung kritisch zur Ausweitung von Tempo 30 geäußert, weil sie ihre Busfahrpläne in Gefahr sieht.

Die FDP fordert erneut die zwingend notwendige und dringende Vorlage eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) mit einem leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetz ohne unnötige Einschränkungen. An diesem sollen die LAP 2 – Maßnahmen wie das Verlegen von Flüsterasphalt auf den Hauptverkehrsstraßen ausgerichtet werden. Dafür muss die Verwaltung wie schon für die erste Stufe des LAP ein Umsetzungsprogramm aufstellen.

Zeit dafür gibt es genug. Hölters: „Die betreffende EU-Richtlinie schreibt keinen Umsetzungszeitraum für den LAP vor. Dies ist den Kommunen und deren finanziellen Möglichkeiten überlassen.“

Noch etwas findet Hölters nicht in Ordnung. „Der neue LAP-Entwurf enthält Maßnahmen, die mit dem Ziel der Lärmminderung gar nichts zu tun haben. Dabei haben wir einen Beschluss zum LAP 1, der festhält, dass Alles, was nicht der Lärmminderung dient, nicht mit im LAP beschlossen wird, sondern in anderen Plänen, z.B. im Radwegeplan oder als Einzelmaßnahme.“

Aktuell sei der Entwurf des LAP 2 aber wieder reich gefüllt mit derartigen, nicht lärmreduzierenden Maßnahmen: Radwege, Schutzstreifen, Baumbeete in Parkstreifen, Verlegung von Bushaltestellen, Inseln, Querungshilfen etc. – eine riesige Liste.

Hölters warnt: „Wenn das alles unter der Überschrift LAP 2 beschlossen würde, sind spätere Diskussionen und Entscheidungen – auch in den Bezirksvertretungen – darüber nicht mehr möglich.“ Folgerichtig fordert die FDP, solche Maßnahmen wie beim LAP 1 nicht mit zu beschließen.

1. Dezember 2015