Projekt „19 Häuser“ und ZOB

Wir ste­hen zum Pro­jekt ,19 Häu­ser’, der Grund­stücks­ver­kauf darf aber nur dann und nur so­weit er­fol­gen, wenn ei­ne aus­sa­ge­kräf­ti­ge und ver­bind­li­che Pla­nung nach­weist, dass der auf der ver­blei­ben­den Flä­che ge­plan­te Bus­bahn­hof den Zie­len der Stär­kung des Öf­fent­li­chen Nah­ver­kehrs und sei­nen Be­dürf­nis­sen ge­recht wird. //RG

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1. Mai 2020